Allgemeine Reisebedingungen
1. Anmeldung, Reisebestätigung, Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung bieten Sie nana tours GmbH (nachfolgend nana tours) verbindlich den Abschluss eines Reisevertrags für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden an. Für deren Vertragsverpflichtung stehen Sie wie für Ihre eigenen Vertragsverpflichtungen ein, sofern Sie eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich (durch e-mail, FAX oder per Post) oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag mit Ihnen kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme ist mit Zugang der schriftlichen Bestätigung von nana tours erfolgt. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir uns für die Dauer von 10 Tagen gebunden halten. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklären. Nebenabreden, die dem Inhalt oder den Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von nana tours. Reisevermittler, insbesondere Reisebüros, und Leistungsträger, z. B. Hotels und Beförderungsunternehmen, sind von nana tours nicht bevollmächtigt, in unserem Namen Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den Inhalt des Reisevertrages abändern, die über die vertraglich zugesagten Leistungen von nana tours hinausgehen, oder die im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von nana tours herausgegeben wurden, sind für nana tours und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, sofern sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Vertragsinhalt gemacht werden.
2. Zahlung , Reiseunterlagen
Zahlungen auf den Reisepreis sind erst nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651 k III BGB zu leisten. Bei Vertragsabschluss ist an nana tours gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung von 20 % pro Person des Reisepreises zu zahlen. Die Restzahlung wird in diesem Fall 2 Wochen vor Reiseantritt fällig. Bei Buchungen ab dem 14. Tag vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen inklusive Sicherungsschein sofort zahlbar. Bei Tagesreisen ohne Übernachtung, deren Reisepreis 75 € nicht übersteigt, wird der volle Reisepreis bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig, ohne dass es der Aushändigung eines Sicherungsscheins bedarf. Die Zahlungen können bar, per Überweisung, per EC-Karte oder per Kreditkarte getätigt werden. Scheckzahlung ist nicht möglich. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Bitte informieren Sie nana tours unbedingt, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von nana tours mitgeteilten Frist erhalten haben.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Reisekatalog sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. nana tours behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Reiseausschreibungsangaben zu erklären, über die wir Sie vor Buchung der Reise selbstverständlich informieren werden. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Sitzplätze im Bus oder im Flugzeug. Ihren Wünschen nach Sonderleistungen, die nicht im Prospekt abgedruckt sind, bemüht sich nana tours nachzukommen. Sonderwünsche werden jedoch nur Vertragsbestandteil, wenn deren Akzeptanz ausdrücklich schriftlich von nana tours bestätigt wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags (z. B. Flugzeitänderungen, Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von nana tours wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Gewährleistungsansprüche bleiben jedoch unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. nana tours ist verpflichtet, Sie über erhebliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu unterrichten. Wir behalten uns allerdings gem. § 651a IV BGB vor, die mit der Buchung der Reise bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betroffene Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Falls Preiserhöhungen 5% übersteigen oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern nana tours eine solche Reise aus dem nana tours - Reiseangebot ohne Mehrpreis für Sie anbieten kann. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach der Unterrichtung durch nana tours uns gegenüber geltend machen. Wir empfehlen für die Geltendmachung aus Beweisgründen die Schriftform.
5. Rücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist zu erklären gegenüber:
nana tours GmbH
Flughafen Saarbrücken
66131 Saarbrücken
Telefon: +49(0)6893-8004-50
Telefax: +49(0)6893-8004-55
Reservierung: reservierung@nana-tours.de
Sofern die Reise bei einem Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Aus Beweisgründen empfehlen wir, dies in beiden Fällen schriftlich zu tun. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, ohne eine Ersatzperson gestellt zu haben, oder treten Sie die Reise nicht an, kann nana tours, sofern der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, anstelle des Reisepreises eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und eigenen Aufwendungen verlangen. nana tours berechnet diesen Entschädigungsanspruch in der Regel abhängig von den gebuchten Leistungen und gestaffelt nach der zeitlichen Nähe des Rücktritts zu dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn pauschal in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis.
Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich basierend auf dem Zugang der Rücktrittserklärung bei nana tours dann wie folgt:
Städtereisen (außer Hauptsaison):
60-30 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises, 29-22 Tage 30 %, 21-15 Tage 35 %, 14-7 Tage 45 %, 6-1 Tage vor Reisebeginn 55 %, am Tag des Reisebeginns 75 % des Reisepreises.
Für individuell ausgearbeitete Reisen sowie für Specials und Events gelten besondere Stornobedingungen, die den Buchungsbedingungen und der Bestätigung zu unserem jeweiligen Angebot zu entnehmen sind. Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Rücktrittspauschalen bei der Buchung einzelner Leistungen mit Einzelpreisen einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren sind.
Es bleibt Ihnen unbenommen, nana tours nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. nana tours behält sich ihrerseits vor, die Höhe der Entschädigung statt nach der obigen Pauschalierung nach § 651i II BGB konkret zu berechnen.
6. Umbuchung
nana tours nimmt Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder der Unterkunft bis zu 21 Tage vor Reisebeginn entgegen; ein Anspruch Ihrerseits auf solche Änderungen besteht nicht. Soweit Umbuchungen durchgeführt werden können, berechnet nana tours eine Umbuchungsgebühr von 30 Euro. Es bleibt Ihnen unbenommen, nana tours nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als diese Pauschale. Umbuchungswünsche, die später als am 21. Tag vor Reiseantritt angezeigt werden, können nicht mehr realisiert werden, sofern hiermit nicht lediglich geringfügige Kosten verbunden sind. Ab diesem Zeitpunkt ist nur der Rücktritt vom Reisevertrag, verbunden mit einer Neuanmeldung zu der gewünschten Reise möglich. Bitte beachten Sie, dass in diesem Falle Stornokosten, wie oben dargestellt, anfallen.
7. Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reisende durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn dies nana tours mitgeteilt wird. nana tours kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie als Reiseanmelder mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten in Höhe der pauschalen Umbuchungsgebühr von 30 Euro. Es bleibt Ihnen unbenommen, nana tours nachzuweisen, dass uns keine oder wesentlich geringere Mehrkosten entstanden sind als diese Umbuchungsgebühr.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
nana tours kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt den Reisevertrag kündigen:
- nana tours kann ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch nana tours vom Reisenden nachhaltig gestört wird oder wenn sich der Reisende in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies ist insbesondere der Fall bei strafrechtlichen Handlungen, sexueller Belästigung oder Beleidigung von Mitreisenden, öffentlichem Drogenkonsum, oder alkoholbedingten Ausfällen in der Öffentlichkeit.
Kündigen wir aus diesen berechtigten Gründen, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir lassen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.
Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. - nana tours ist ferner berechtigt, von dem Reisevertrag bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten, soweit in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde.
nana tours ist verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise zu benachrichtigen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. nana tours erstattet den eingezahlten Reisepreis dann unverzüglich. - nana tours ist bis 28 Tage vor Reiseantritt zum Rücktritt berechtigt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Fall der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Obergrenze bezogen auf die Reise bedeuten würde.
In einem solchen Fall werden wir Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreiten und den eingezahlten Reisepreis erstatten.
9. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht absehbarer höherer Gewalt (z.B. durch innere Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl nana tours als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann nana tours für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist nana tours verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und nana tours je zur Hälfte zu tragen. Die übrigen Mehrkosten haben Sie zu tragen.
10. Gewährleistung / Minderung / Schadensersatz
- Abhilfe und Mitwirkungspflicht: Sollte nana tours die Reise nicht vertragsgemäß erbringen, können Sie zunächst Abhilfe verlangen.
Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.
Unbeschadet unserer Leistungspflicht bedarf es Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
Sie sind weiter verpflichtet, den Reisemangel unverzüglich nana tours anzuzeigen. Eine Mängelanzeige ist nur dann nicht erforderlich, wenn sie erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Mangel ist durch die von nana tours benannte örtliche Reiseleitung oder den örtlichen Leistungsträger schriftlich zu bestätigen und dann innerhalb der Ausschlussfrist gem. Ziffer 14 als Mängelanzeige an die oben unter Ziffer 5 angegebene Anschrift der Hauptniederlassung von nana tours zu richten. - Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Wert zu dem wirklichen Wert gestanden hätte. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Ist die Reise mangelhaft und leisten wir nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, so können Sie auch selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. - Kündigung des Vertrages: Sofern Sie den Reisevertrag infolge eines Reisemangels im Sinne des § 651 c BGB wegen erheblicher Beeinträchtigung der Reise oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit gemäß § 651 e BGB kündigen wollen, haben Sie nana tours zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von nana tours verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.
Leisten wir innerhalb dieser angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen.
Bei berechtigter Kündigung kann nana tours für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie des Gesamtpreises und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich i.S.v. §§ 651e III, 638 III BGB. Das gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für Sie nicht mehr von Interesse sind. nana tours hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. - Schadensersatz: Unbeschadet der Minderung oder Kündigung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den nana tours nicht zu vertreten hat.
11. Haftung des Reiseveranstalters / Beschränkung der Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung; die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; die Richtigkeit der Beschreibungen aller in den Reiseausschreibungen angegebenen Reisedienstleistungen, sofern nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibung erklärt wurde; jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts-, Flug- oder Schiffsprospekten bzw. in anderen von uns nicht herausgegebenen Prospekten, auf deren Entstehung wir keinen Einfluss haben.
Die vertragliche Haftung von nana tours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde oder soweit nana tours für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Deliktische Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung uns gegenüber sind, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, bei Personenschäden auf 75.000 Euro und bei Sachschäden auf 4.000 Euro beschränkt. Liegt der Reisepreis über 1.350 Euro, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Gegebenenfalls über diese Beschränkungen hinausgehende Ansprüche aufgrund von internationalen Abkommen, beispielsweise Ansprüche im Zusammenhang mit dem Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen, bleiben hiervon unberührt. Nach der gesetzlichen Haftungsbeschränkung sind Schadensersatzansprüche gegen uns insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Wir haften nicht für Schäden, die durch Dritte oder Eigenverschulden entstanden sind oder dadurch, dass den Weisungen der Reisebegleitung nicht Folge geleistet wurde. Ihnen wird in jedem Fall im eigenen Interesse empfohlen, eine Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung abzuschließen.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag stehen (z.B. wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise, nachträglicher Unmöglichkeit, Verletzung von Nebenpflichten etc.) müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise gegenüber nana tours geltend machen. Hierbei handelt es sich gem. § 651g I BGB um eine Ausschlussfrist. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber nana tours unter der oben unter Ziffer 5 angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Für Ansprüche wegen Gepäckschäden, Gepäckverlust und Verspätung bei der Auslieferung von Gepäck im Zusammenhang mit Flügen verweisen wir auf die Bestimmungen in der nachfolgenden Ziffer 17. Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen Regelung des § 651g II BGB in einem Jahr, soweit es sich nicht um grobes Verschulden oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt. Diese Ansprüche verjähren in der gesetzlichen Regelfrist von zwei Jahren. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. Die einmonatige Ausschlussfrist gilt hierbei nicht. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Die Verjährung wird gem. § 203 BGB gehemmt, wenn Sie uns gegenüber den Anspruch geltend machen bzw. mit uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände führen so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13. Informationen über ausführende Luftfahrtunternehmen
Sofern die Reise Flugbeförderungsleistungen einschließt, ist nana tours nach der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (Verordnung(EG) Nr. 2111/2005 vom 14. Dezember 2005) verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist nana tours verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald nana tours weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie informieren. Wechselt die als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss nana tours Sie über den Wechsel informieren. nana tours muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so schnell wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Es gelten in diesem Fall die Bestimmungen der Ziffer 4 – Leistungsänderungen – entsprechend. Die „Black List“ kann auf der Internetseite der Generaldirektion Energie und Verkehr der Europäischen Kommission - http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm - eingesehen werden.
14. Gepäckbeschädigung, -verlust, -verspätung
Bei Flugreisen empfiehlt nana tours, Schäden am Gepäck oder Gepäckverlust oder Verspätungen bei der Auslieferung von Gepäck unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels der vorgesehenen Schadensanzeige (P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften können Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung unverzüglich, jedenfalls binnen 7 Tagen, und bei Gepäckverspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen sind der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der von nana tours benannten örtlichen Reiseleitung oder direkt gegenüber nana tours nana tours GmbH unter der oben unter Ziffer 5 angegebene Anschrift der Hauptniederlassung anzuzeigen.
15. Pass, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Fehlinformationen bedingt sind. Sie sollten sich über Informations-, Impfschutz- und andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat über Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.
16. Datenschutz
Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes werden eingehalten. Soweit zur Abwicklung des Reisevertrages erforderlich (z.B. Schreiben von Auftragsbestätigung / Rechnungen, Rechnungsstellung etc.) werden Ihre auftragsbezogene Daten erhoben, über EDV gespeichert, statistisch bearbeitet und intern an unsere Verkaufs- und Service-Mitarbeiter übermittelt, wozu Sie bereits mit Auftragserteilung Ihre Einwilligung geben. Ihre Daten werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem Reisevertrag erhoben, gespeichert und genutzt. Sie sind damit einverstanden, dass Ihre Daten auch für Zwecke der Versendung von Informationen über unsere Produkte und unsere Dienstleistungen an ihn genutzt werden. Bei Nichteinverständnis können Sie jederzeit Ihr Einverständnis widerrufen. Die vertrauliche Behandlung der Daten im Sinne des BDSchG und der EU-rechtlichen Datenschutzbestimmungen ist im In- und Ausland gewährleistet. Mithin dürfen wir von einer besonderen Benachrichtigung des Auftraggebers nach § 33 BDSchG absehen.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Reisevertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser ARB hat i.S.v. § 306 BGB nicht die Unwirksamkeit der restlichen Bestimmungen oder des Reisevertrages zur Folge. Der Inhalt richtet sich in diesem Fall für die unwirksamen Klauseln nach den gesetzlichen Vorschriften.
18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und sonstige Bedingungen
Das Vertragsverhältnis zwischen nana tours und Ihnen unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Der Gerichtsstand für Klagen gegen nana tours ist Saarbrücken. Für Klagen von nana tours gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder gegen Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen wird als Gerichtsstand Saarbrücken vereinbart. Diese Bestimmungen gelten nicht, soweit sich aus zwingenden Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen Ihnen und nana tours anzuwenden sind, etwas anderes zu Ihren Gunsten ergibt oder soweit auf den Reisevertrag anwendbare zwingende Bestimmungen des Rechts des Staats, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für Sie günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. Vereinbarungen, Abreden oder Zusicherungen, die von obigen Bedingungen oder dem Vertragstext abweichen oder sie ergänzen, sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Parteien unterzeichnet worden sind. Auch ein Abweichen von diesem Schriftformerfordernis bedarf der Schriftform. Der Vorrang der Individualabrede soll hiervon nicht betroffen werden. Wenn und soweit Vertragsunterlagen, Anlagen, Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Unterlagen, ganz oder teilweise, in eine Fremdsprache übersetzt werden, gilt gleichwohl bei Streitigkeiten ausschließlich die deutschsprachige Fassung. Einzelheiten der Reiseausschreibungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Veranstalter ist nana tours GmbH mit der oben unter Ziffer 5 angegebenen Anschrift.



